Leistungen

Mein Beratungsumfang

Die Leistungen können jeweils einzeln oder als individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Paket an Dienstleistungen vereinbart werden.

Protokollierte Einmalbegehung der Einrichtung und kontinuierliche Betreuung und Beratung mit regelmäßigen Vorort- Terminen
Erstellung und Aktualisierung von individuellen Hygieneplänen unter Einbeziehung des Qualitätsmanagements der Einrichtung
Dokumentierte Hygienebegehungen / Soll- / Ist Analysen mit Maßnahmenprotokoll in allen hygienerelevanten Abteilungen
Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
Unterstützung bei Begehungen durch das Gesundheitsamt
Mitwirkung bei der Erkennung, Erfassung und Bewertung (Surveillance) von Krankenhausinfektionen, Resistenzstatistiken und Antibiotic Stewardship
Beratung bei der Auswahl und Einführung hygienerelevanter Verfahren und Produkte
Prozessanalysen hygienerelevanter Arbeitsabläufe z.B. in der Pflege, Diagnostik, Therapie und beim Umgang mit Lebensmitteln
Vor- und Nachbereitung der Hygienekommission
Beratung bei Baumaßnahmen (Neu- und Umbaumaßnahmen)
Notwendige Hilfestellung im Rahmen des Ausbruchmanagements
Durchführung von Schulungen

Wie wird der erforderliche Beratungsumfang ermittelt?

Hier muss zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens differenziert werden:

Für Krankenhäuser, Rehakliniken und ambulante OP-Zentren

Krankenhäuser, Rehakliniken und ambulante OP-Zentren müssen gesetzlich Hygienefachkräfte beschäftigen. Der Bedarf richtet sich nach der Anzahl stationärer Betten, Funktionsbereiche wie Endoskopie oder AEMP und der Anzahl an ambulanten Operationen. Grundlage dafür ist die KRINKO-Empfehlung des Robert Koch-Instituts.

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen einen Hygienebeauftragten Mitarbeiter benennen, dessen Zeitaufwand aber nicht genau festgelegt ist. Der Aufwand hängt von den Aufgaben ab, die auch von einer externen Hygienefachkraft übernommen werden können. Dazu gehören Arbeitsablaufanalysen, Mitarbeiterschulungen, Durchführen von Hygieneaudits und die Aktualisierung der erforderlichen Dokumente.

Für konservative, nicht-operierende Arztpraxen

Konservative Arztpraxen benötigen ein auf die Praxis zugeschnittenes Hygienekonzept. Eine professionelle externe Hygieneberatung hilft nicht nur dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie dient der Infektionsprävention und erhöht dadurch die Patientensicherheit.

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