Leistungen

Mein Beratungsumfang

Die Leistungen können jeweils einzeln oder als individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmtes Paket an Dienstleistungen vereinbart werden.

Protokollierte Einmalbegehung der Einrichtung und kontinuierliche Betreuung und Beratung mit regelmäßigen Vorort- Terminen
Erstellung und Aktualisierung von individuellen Hygieneplänen unter Einbeziehung des Qualitätsmanagements der Einrichtung
Dokumentierte Hygienebegehungen / Soll- / Ist Analysen mit Maßnahmenprotokoll in allen hygienerelevanten Abteilungen
Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
Unterstützung bei Begehungen durch das Gesundheitsamt
Mitwirkung bei der Erkennung, Erfassung und Bewertung (Surveillance) von Krankenhausinfektionen, Resistenzstatistiken und Antibiotic Stewardship
Beratung bei der Auswahl und Einführung hygienerelevanter Verfahren und Produkte
Prozessanalysen hygienerelevanter Arbeitsabläufe z.B. in der Pflege, Diagnostik, Therapie und beim Umgang mit Lebensmitteln
Vor- und Nachbereitung der Hygienekommission
Beratung bei Baumaßnahmen (Neu- und Umbaumaßnahmen)
Notwendige Hilfestellung im Rahmen des Ausbruchmanagements
Durchführung von Schulungen

Wie berechnet sich der nötige Beratungsumfang?

Hier muss zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens differenziert werden:

Für Krankenhäuser, Rehakliniken und ambulante OP-Zentren

Für Krankenhäuser, Rehakliniken und ambulante OP-Zentren gilt weitgehend eine gesetzliche Verbindlichkeit zur Beschäftigung von Hygienefachkräften. Der genaue Stellenanteil ergibt sich aus der Anzahl an stationären Betten, Funktionsbereichen wie Endoskopie oder AEMP und der Menge an durchgeführten ambulanten Operationen. Maßgebend ist diesbezüglich die KRINKO-Empfehlung Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen des Robert Koch-Instituts.

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen einen Hygienebeauftragten benennen, dessen Mindest-Zeitaufwand nicht explizit festgelegt ist. In Pflegeeinrichtungen ergibt sich der zeitliche Aufwand am ehesten aus dem Aufgabengebiet des Hygienebeauftragten, welches eben auch extern über eine Hygienefachkraft abgedeckt werden kann. Meist gehören hierzu regelmäßige Prozessbegleitungen und Schulungen sowie die Durchführung von Hygienebegehungen und die Fortschreibung des Hygieneplans.

Für konservative, nicht-operierende Arztpraxen

Für konservative, nicht-operierende Arztpraxen ist lediglich ein etabliertes, spezifisches Hygienekonzept und keine dauerhafte Beratung gefordert. Dennoch kann eine punktuelle Unterstützung bei der Infektionsvermeidung und beim Hinterfragen bereits längst eingefahrener Prozesse mögliche Schwachstellen aufdecken und damit die Patientensicherheit erhöhen.

Möchten Sie Ihren individuellen Beratungsumfang berechnen lassen?